Kosten

Kostentransparenz ist mir ein wichtiges Anliegen. Sie sollen jederzeit über die anfallenden Kosten informiert sein.

Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung außergerichtlicher wie gerichtlicher Anwaltstätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort festgelegten Gebühren richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Streitwert, in anderen Fällen kommen Rahmengebühren zur Anwendung.

Alternativ kommt auch der Abschluss einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir in Betracht.

Für eine Erstberatung zahlt eine Privatperson nicht mehr als max. € 190,- zzgl. MwSt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung in einem Termin, persönlich oder über technische  Kommunikationsmittel, abgeschlossen ist.

Kommt eine Mediation für den Konflikt in Betracht, findet immer ein kostenloses, unverbindliches Vorgespräch statt. Der danach abzuschließende Mediationsvertrag beinhaltet eine Vergütungsvereinbarung, die sich an der Komplexität des Falles und der Anzahl der Beteiligten orientiert. Das abzurechnende Honorar zahlen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Es liegt in der Regel bei € 220,- bis € 360,- pro Stunde.